Reglement
- Tierschutz
Das Wohlergehen der Pferde steht über allen anderen Anforderungen der
Veranstaltung. Diesbezüglich wird auf alle Bestimmungen der PS&S
Breitsportbewerbe, der ÖTO und des Tierschutzgesetzes verwiesen, die
für die Veranstaltung Gültigkeit haben.
- Teilnahme
Unter Einhaltung dieses Reglements ist die Teilnahme grundsätzlich für
alle Pferde und Reiter möglich ! (Reiter müssen nicht unbedingt
Mitglied eines Vereins sein; Pferde müssen nicht im Register
des Bundesfachverbandes eingetragen sein !)
- Pferde
Mindestalter: 4 Jahre; ausreichende Grundkondition, sofern das Pferd
beschlagen ist wird folgendes empfohlen: der Beschlag sollte zwischen 2
und 4 Wochen alt sein und das Mitführen einer Garnitur Reserveeisen.
Pferdepass: Für das Pferd ist ein gültiger Pferdepass sowie ein
aktiver Impfschutz gegen Pferdeinfluenza unbedingt notwendig
(Grenzübertritt!) Der aktive Impfschutz ist durch die tierärztlich
bestätigte Eintragung im Pferdepass spätestens bei Ankunft am
Veranstaltungsort nachzuweisen.
Lt. ÖTO besteht der Impfschutz aus einer Grundimmunisierung -2
Impfungen im Abstand von 21 bis 92 Tagen - und regelmäßigen
Auffrischungsimpfungen innerhalb von jeweils 12 Monaten nach dem
zweiten Teil der Grundimmunisierung. Keine dieser Impfungen darf in
den 7 Tagen vor Beginn der Veranstaltung erfolgen! - Letzter
möglicher Impftag ist somit der 25.08.2004
- Reiter
Mindestalter der Reiterinnen und Reiter: 16 Jahre (Jüngere Teilnehmer
können nur in Begleitung von Erwachsenen, welche die Verantwortung
über die/den Teilnehmerin übernehmen, in der Wertungsgruppe
"Mannschaft" mitreiten - weiters ist die Zustimmung eines
Erziehungsberechtigten erforderlich)
Reisepass: Für die Teilnahme ist ein gültiger Reisepass
Voraussetzung, da dieser für den Grenzübertritt nach Tschechien
benötigt wird Grenzübergang: Ober Thürnau - Vratenín. Der
Grenzübertritt ist an diesem Grenzübergang nur für Personen OHNE
SICHTVERMERK möglich! Daher können auch nur Personen ohne Sichtvermerk
(Visum) im Reisepass an der Veranstaltung teilnehmen.
- Wertungsklassen -
Bewertung
5.1 Wertungsklassen
a.) Einzelwertung
b.) Mannschaftswertung
(mindestens 3; maximal 5 Pferde); die Mannschaften müssen immer
zusammenbleiben. Fällt ein Reiter einer Mannschaft aus, so kann die
Mannschaft trotzdem weiter teilnehmen, sofern noch mindestes 3
Mannschaftsmitglieder weiterreiten. Die Platzierung erfolgt nach der
letzten Mannschaft, die den Ritt mit allen gestarteten
Mannschaftsmitgliedern beendet.
Verbleiben nur mehr 2 Mitglieder einer Mannschaft, so können auch
diese den Ritt beenden - es erfolgt aber keine Bewertung und
Platzierung.
c.) Sonderwertungen
- Familienwertung: Die
Familienwertung ist eine Sonderwertung innerhalb der
Mannschaftswertung. Alle Regelungen gelten sinngemäß.
- Bestes österreichisches
Warmblut; alle Pferde mit WB - Brand sind an dieser Wertung
teilnahmeberechtigt (Pferde die im Zuchtbuch eingetragen sind)
- Amazonenpreis:
Sonderpreis für die beste Reiterin
- Anerkennungspreis für
die am weitest angereisten Teilnehmer, den jüngsten Teilnehmer und
Uniformierte
- Weitere Sonderpreise und
Trostpreise
Sieger ist der Reiter/Mannschaft mit den meisten Gutpunkten (geringsten
Fehlerpunkten sofern keine Reiter/Mannschaft Gutpunkte erreicht). Bei
gleichem Punktestand entscheidet die geringere Anzahl von Fehlerpunkten auf
den Reitstrecken.
5.2 Bewertung Gutpunkte und Fehlerpunkte laut
Richterspruch
a.) Reiten:
Erreichen des Kontrollpunktes
in Idealzeit (+/- 5 Minuten) Gutpunkte lt. Liste
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Etappe
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Zielort
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Idealzeit
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Gutpunkte
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A1
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Drešná
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2Std. 45 Min.
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33
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A2
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Drosendorf
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2 Std. 30 Min.
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30
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B1
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Speisendorf
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3 Std.
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36
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B2
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Drosendorf
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2 Std. 30 Min.
|
30
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Unterschreiten der Idealzeit je angefangene Minute:
4 Fehlerpunkte
Überschreiten der Idealzeit je angefangene Minute:
2 Fehlerpunkte
Verfehlen eines Orientierungspunktes 8 Fehlerpunkte
Verspätetes Eintreffen am Start 10 Fehlerpunkte
(Einzelreiter bzw. Mannschaft sind nicht zur angegebenen
Startzeit am Start - 10 Fehlerpunkte; Start nach Abgang des
regulären Feldes)
Öffnen des Informationskuverts 10 Fehlerpunkte
(Das Informationskuvert enthält einen Plan mit eingezeichneter Reitroute
und Wegebeschreibung sowie Hinweise zu Orientierungspunkten in der
Landschaft) Das ungeöffnete Infokuvert ist beim Etappenziel abzugeben.
Überschreiten der Maximalzeit Ausschluss
Maximalzeit: Idealzeit mal 1,5
(z.B. Idealzeit: 2 Stunden: Maximalzeit: 3 Stunden)
Schädigung des Ansehens des Reitsports:
Pferdemisshandlung Ausschluss
Querfeldeinreiten; absichtliche Flurschäden;
Ausschluss
Die Fehlerpunkte werden von den Gutpunkten/Etappe abgezogen.
Zeitnehmung:
Die Zeitnehmung erfolgt auf den Reitstrecken nach der Atom-Funkuhr.
Maßgeblich ist die Hauptuhr bei der Meldestelle. Den Teilnehmern wird
empfohlen, Ihre Uhr nach dieser Uhr einzustellen.
b.) Stationsaufgaben:
b1.) Wanderreiteraufgabe 1:
Innerhalb eines markierten 5m - Kreises hat der am Pferd sitzende Reiter
die Aufgabe einen Regenschutz anzuziehen, eine Landkarte aus einer
Kartentasche zu nehmen und aufzufalten und die Karte dann wieder
zusammenzufalten und in der Kartentasche zu versorgen. (Regenschutz,
Kartentasche und Karte werden vom Veranstalter zur Verfügung gestellt.)
Mannschaften werden durch einen Vertreter repräsentiert.
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Regenschutz nicht vollständig angezogen
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1 Fehlerpunkt
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Karte nicht aufgefaltet
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1 Fehlerpunkt
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Karte nicht zugefaltet
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1 Fehlerpunkt
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Karte nicht in Kartetasche versorgt
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1 Fehlerpunkt
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Verlassen des 5 m - Kreises
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2 Fehlerpunkt
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Absteigen
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2 Fehlerpunkt
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Absteigen
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2 Fehlerpunkt
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Sturz
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10 Fehlerpunkt
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Sturz
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10 Fehlerpunkt
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Zeitüberschreitung
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1 Fehlerpunkt/Sek.
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Fremde Hilfe
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10 Fehlerpunkt
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b2.) Wanderreiteraufgabe 2:
Die Reiterin / der Reiter überquert eine Startlinie, danach öffnen eines
Koppeltores, anschließend Slalom zwischen Stangen, danach schließen des
Koppeltores und Überqueren der Ziellinie (Mannschaften alle Teilnehmer)
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Koppeltor nicht geöffnet
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2 Fehlerpunkt
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Koppeltor nicht geschlossen
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2 Fehlerpunkt
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Fehler beim Slalom
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1 Fehlerpunkt
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Absteigen
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2 Fehlerpunkt
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Sturz
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10 Fehlerpunkt
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Fremde Hilfe
|
10 Fehlerpunkt
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- Meldestelle, Startkarte
und Startnummern
Die ausgegebenen Startnummern müssen während der Reitveranstaltung gut
sichtbar getragen werden. Die Reiterin / der Reiter muss während des
gesamten Rittes das genannte Pferd reiten - Bei Pferde- bzw
Reiterwechsel oder Transport des Pferds erfolgt die Disqualifikation
des Teilnehmers.
Weiters erhält die Reiterin / der Reiter eine Starterkarte, welche
beim Abritt, bei Kontrollpunkten und Stationsaufgaben sowie bei
Rückkehr vorzulegen ist. Nach Ende des Rittes ist die Starterkarte
unverzüglich bei der Meldestelle abzugeben.
Die Startzeiten sowie die Zeiten für die tierärztliche Kontrolle
werden spätestens 30 Minuten vor dem ersten Start bzw. der ersten
Kontrolle bei der Meldestelle durch Aushang bekannt gegeben. Ebenfalls
durch Aushang bei der Meldestelle erfolgt die Bekanntgabe von
aktuellen Informationen und/oder Änderungen. Der Aushang gilt als
Bekanntmachung.
- Kontrollpunkte
sind durch eine rote Fahne gekennzeichnet. In Sichtweite von
Kontrollpunkten müssen die Reiterinnen und Reiter in steter
Vorwärtsbewegung bleiben und dürfen nicht mehr anhalten (Führen des
Pferdes ist gestattet).
- Veterinärkontrollen
Das Wohlergehen der Pferde steht natürlich über allen anderen Zielen
der Veranstaltung. Es finden daher vor, während und nach des Rittes
tierärztliche Kontrollen statt, die den Reiterinnen und Reitern die
Sicherheit geben sollen, dass sie mit gesunden Pferden am Ritt
teilnehmen. (Stichproben auf Streckabschnitten sind ebenfalls
möglich). Zu diesen Kontrollen sind die Pferde an der Hand, gezäumt
aber nicht gesattelt vorzuführen.
Gegen tierärztliche Entscheidungen ist ein Einspruch nicht möglich und
zulässig!
- Pausenzeiten
Bei den beiden Mittagsstationen ist eine Rastzeit von 60 Minuten
verpflichtend einzuhalten.
- Bekleidung
Korrekte Reitkleidung (Stiefeln, Stiefelhose, Chaps, Minichaps oder
Reitletten mit Stiefelhose und Reitschuhen, Oberbekleidung nach
Witterung) oder Uniform oder Traditionsuniformen. Das Tragen eines
Reithelms nach EN 1384 wird empfohlen. Für Teilnehmer unter 18 Jahren
ist das Tragen eines Reithelms nach EN 1384 1996 (ohne Kinnschale)
verpflichtend.
- Ausrüstung der Pferde
Zäumung der Pferde lt. ÖTO bzw. role book f. Westernreiter
(z.B. Hannoveranisches, englisches, kombiniertes, mexikanisches
Reithalfter, Hackermore, ...)
Weiters: Stallhalfter, Halsriemen (für die Mittagsrast), Anbindestrick
(empfohlen weiters 2 - 3 Kübel oder Futterbarren, dünne und dickere
Decke, evtl. Regendecke f. Mittagsrast sowie Reserveausrüstung :
Zügel, Steigbügelriemen)
- Bei Unfällen
ist der nächste Rettungsdienst/Tierarzt in Anspruch zu nehmen und die
Meldestelle zu verständigen. Falls ein Pferd ausfällt, ist ebenfalls
die Meldestelle und der Tierarzt zu verständigen. Das Mitführen eines
Mobiltelefons wird empfohlen.
Leistungen des Tierarztes (ausgenommen Vet.check), Hufschmiedes,
Arztes und Pferdetransporte gehen zu Lasten desjenigen, der sie in
Anspruch nimmt und sind sofort zu bezahlen.
- Haftung
Der Veranstalter übernimmt keine wie auch immer geartete Haftung. Dies
gilt insbesondere auch für den Zustand und die Beschaffenheit von
Wegen und Anbindeeinrichtungen. Ebenso haften die Wegeeigentümer nicht
für eine bestimmten Zustand oder Beschaffenheit der Wege. Die
Teilnehmer verpflichten sich, vor dem Reiten die Beschaffenheit von
Wegen, Brücken, Furten oder sonstigen Einrichtung auf deren gefahrlose
Benutzbarkeit zu überprüfen.
Alle Pferde müssen haftpflichtversichert sein - ebenso ist die
Veranstaltung haftpflichtversichert. Flurschäden sind unverzüglich der
Veranstaltungsleitung und dem jeweiligen Grundstückseigentümer
bekantzugeben. Allfälliger Schadenersatz ist direkt mit dem
Grundstückeigentümer zu vereinbaren.
- Änderungen
Der Veranstalter behält sich vor, einzelne Bestimmungen dieses
Reglements sowie Zielorte und Wegvorgaben falls notwendig abzuändern,
zu ergänzen oder wegzulassen. Die Entscheidung über Änderungen
und/oder Ergänzungen trifft die Veranstaltungsleitung in Absprache mit
einem Richter. Änderungen werden durch Anschlag bei der Meldestelle
bekanntgegeben.
- Nennungen
Die Nennung zum Ritt erfolgt durch Übersendung des ausgefüllten und
unterfertigten Nennformulars. Die Nennung wird erst angenommen, wenn
das Nenngeld rechtzeitig am Konto des Veranstalters eintrifft.
Nennschluss (einlangend):16.08.2004
Sollte der Teilnehmer aus welchen Gründen auch immer nicht am Start
sein, so verfällt das Nenngeld zugunsten des Veranstalters.
Nenngeld: € 20;- einzuzahlen auf Konto: RV Drosendorf - Raiba Thayatal
Mitte, Bankleitzahl: 32.127; Kontonummer: 100.701.359
Startgeld: € 20.- einzuzahlen bei der Meldestelle am Donnerstag, den
02.09.2004
- Einstallung
Die Einstallung erfolgt in Turnierboxen (3x3m); diese werden vom
Veranstalter zum Selbstkostenpreis an die Teilnehmer vermietet:
Boxenpauschale: € 70,- für Veranstaltungsdauer (Vermietung der Box -
keine Verwahrung) - beschränkte Boxenanzahl!
Reservierung: Achtung Nur nach telefonischer Vorreservierung und
Einzahlung des Acontos in der Höhe von € 55.-. Die Reservierung kann
ausnahmslos nur erfolgen, wenn das Aconto rechzeitig beim Veranstalter
eintrifft. Sollte die Box vom Teilnehmer nicht in Anspruch genommen
werden, verfällt die Aconto - Zahlung.
Acnoto einzuzahlen auf: RV Drosendorf; Raiba Thayatal Mitte,
BLZ.: 32 127; Kontonummer: 100.701.359
- Futter
Am Einstallungsort können Hafer, Mais Heu und Stroh angekauft werden.
Andere Futtermittel müssen selbst mitgebracht werden. Grundeinstreu:
Stroh
- Mit der Nennung bestätigt
der Teilnehmer alle Teilnahmebedingungen und das Reglement gelesen zu
haben und vollinhaltlich anzuerkennen. Dies gilt auch für die
ergänzenden Bestimmungen in der ÖTO (Österreichische Turnierordnung),
die Regeln für Wanderreiter und die Bestimmung für Pferde, Sport &
Spielveranstaltungen des Bundesfachverbandes für Reiten und Fahren in
Österreich.
Tips:
- Übung macht den Meister -
auch beim Reiten nach der Landkarte
- Dabei sein ist alles -
haben Sie wenig Zeit zum Üben oder Vorbereiten - öffnen Sie einfach
das Informationskuvert und reiten Sie nach der Wegebeschreibung; Sie
werden zwar vielleicht nicht gewinnen - aber trotzdem 3 schöne Tage
erleben
- In längeren Waldstücken
ist die Orientierung schwieriger
- Das Thayaufer ist
grundsätzlich zum Furten ungeeignet und sehr gefährlich! Es gibt aber
auf der Karte eingezeichnete Furten, die bei normaler Wasserführung
der Thaya benutzt werden können - überzeugen Sie sich aber auf jeden
Fall von der Bodenbeschaffenheit im Fluss und benutzen Sie eine Furt
nur wenn Sie ganz sicher sind, dass dies gefahrlos möglich ist.
- Bei der Mittagsrast gibt
es Anbindemöglichkeiten für die Pferde ohne Überdachung - das
Mitnehmen einer Regendecke wird daher empfohlen
>> Anmeldeformular als PDF
<<
>> Gesamter
Folder als PDF <<
(zum Speichern
können Sie die rechte Maustaste verwenden)
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